Vergessen Sie nicht auf den Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse
Bei den meisten Kassen wird dieser Jahresbeleg automatisch nach Abschluss des 31.12.2022 ausgedruckt bzw. automatisch erstellt (manchmal auch automatisch via Webservice an das Finanzamt übermittelt).
Dieser „Jahresbeleg“ ist bis 15.02.2023 zu prüfen und an das Finanzamt zu übermitteln.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
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Registrierkassen mit direkter Verbindung - diese übermitteln selbstständig via Webservice den Jahresbeleg an Finanzonline. Wichtig ist, auf eine aufrechte Internetverbindung zu achten. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Registrierkasse dies selbstständig erledigt, fragen Sie bitte Ihren Kassenhersteller. Gerne überprüfen wir im Finanzonline, ob die Übermittlung ordnungsgemäß erfolgt ist.
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Klassische Registrierkasse - hier funktioniert die Übermittlung via Finanzonline App.
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Schritt 1: Ausdruck des Jahresbeleges - (eigentlich der Monatsbeleg für Dezember) - muss bis zum 31.12.2022, 24:00 Uhr erfolgen (wird die Kassa erst am 01.01. geschlossen, so ist unverzüglich der Monatsbeleg zu erstellen).
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Schritt 2: Scannen des QR-Code des Jahresbeleges mittels BMF Belegcheck-App. Gerne können Sie uns auch einfach Ihren Beleg mit der nächsten Buchhaltung übermitteln und wir nehmen die Prüfung vor.
Gerne sind wir Ihnen bei Fragen behilflich bzw. falls wir Ihren Jahresbeleg prüfen sollten - übermitteln Sie uns diesen.