
Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung.
​
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 120,60
ab 3 Jahren € 129,00
ab 10 Jahren € 149,70
ab 19 Jahren € 174,70
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese
Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
-
für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
-
für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
-
für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
-
für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
-
für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
-
für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
​
Stand 28. Dezember 2022
​